Rad-(Ge)Fahren in Rastatt
Bei der Diskussion um die Führung und Gestaltung von Radwegen (nicht nur) in Rastatt ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es „den Radfahrer“ respektive „die Radfahrerin“ nicht gibt. Da sausen sportliche Menschen mit fast Kfz-Geschwindigkeit. Weniger geübte jüngere oder ältere Radfahrer bewegen sich sichtlich unsicher durch die Stadt . Deshalb kann die Politik nur versuchen Lösungen zu schaffen, die der Mehrheit gerecht werden.
Die Diskussion selbst ist notwendig und nützlich. Sie trägt dazu bei, die Situation ständig weiter zu verbessern.
2 Brennpunkte als Beispiel
In der Kehler Straße zwischen Lützowerstraße und An der Leopoldfeste git es einen Benutzungszwang durch das Verkehrszeichen "gemeinsamer Rad- und Fußweg". Bereits vor geraumer Zeit wurde das vom Fraktionsvorsitzenden Roland Walter als unzulässig bezeichnet . Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (gültig seit 01/09/97) darf eine Benutzungspflicht nur dann angeordnet werden, wenn gewisse Qualitätskriterien erfüllt sind. Gemeinsame Fuß- und Radwegen müssen eine Mindestbreite von 2,50 Metern aufweisen. „Ohne mit dem Zollstock vor Ort gewesen zu sein kann ich sagen, dass dieses Maß nicht eingehalten wird“, so Walter.
Natürlich ist verständlich, dass vielen Radfahrern ein enger, schlechter Radweg lieber ist, als die Fahrt auf der Fahrbahn gemeinsam mit PKW’s und vor allem LKW’s. Der Benutzungszwang würde entfallen, wenn der Bereich als Gehweg mit dem Hinweiszeichen "Radfahrer frei" ausgewiesen würde. Damit könnten nach wie vor die Radfahrer den Gehweg benutzen, die das wollen. Auch dieser Vorschlag ist gemacht, aber nicht um gesetzt worden.
Der Radweg Herrenstraße gegen die Fahrtrichtung ist in der Tat nur etwas für starke Nerven. Vor allem wenn ein Bus oder LKW entgegen kommt. Es gibt aber für diese Route die Alternativen: Ab der Lyzeumstraße über die Schiff- bis zur Rappenstraße oder durch die Fußgängerzone. „Wir haben den Radweg entlang der Herrenstraße gegen die Einbahnrichtung immer als zusätzliches Angebot verstanden“, so die Fraktion.
Tempo-30-Zonen
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass große Teile der städtischen Straßen als Tempo-30-Zonen ausgewiesen sind. Dort ist in der Regel eine separate Radwegführung nicht erforderlich, weil der Unterschied zwischen den gefahrenen Geschwindigkeiten der Autos und der Radfahrer nicht so groß ist, wie in den 50er-Straßen – vorausgesetzt, das Tempolimit wird eingehalten.
Gute Ansätze
Dort, wo es problemlos aufgrund der Straßenbreite möglich ist, müssen nach Ansicht der ALG Radwege oder Radstreifen angelegt werden. Das ist in den Abschnitten vordringlich, wo es kaum Alternativen (Parallelrouten) für den Radverkehr gibt, ein positives Beispiel ist der Richard-Wagner-Ring. Deshalb begrüßt die Fraktion die Planung auch am Leopoldring einen solchen Schutzstreifen anzulegen.
Problemzonen
Aber es gibt auch Stellen, an denen die Radwegsituation dringend verbessert werden muss. Ein Beispiel dafür ist die Strecke in Niederbühl über die Murgbrücke auf der rechten Seite stadtauswärts. Das ist der Zugang zu den Sportplätzen - da gibt es dringenden Handlungsbedarf!
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